Spenden

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Wenn sie die Dewender-Stiftung unterstüzen möchten, können sie dies in Form einer Spende oder einer Zustiftung tun. Spenden kommen unmittelbar Projekten zugute, die dem Stiftungszweck entsprechen. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen nachhaltig und daraus resultierend die Erträge der Stiftung. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 10b EStG bei der Einkommensteuer abzugsfähig.