Spenden & Zustiftungen
Wenn sie die Dewender-Stiftung unterstüzen möchten, können sie dies in Form einer Spende oder einer Zustiftung tun. Spenden kommen unmittelbar Projekten zugute, die dem Stiftungszweck entsprechen. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen nachhaltig und daraus resultierend die Erträge der Stiftung. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 10b EStG bei der Einkommensteuer abzugsfähig.
Dewender-Stiftung
Postbank
IBAN DE94 4401 0046 0238 8454 60
BIC PBNKDEFF
Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Spende“ oder „Zustiftung“ sowie ihre Adresse an.
Für Spenden bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis aus – zum Beispiel Ihr Kontoauszug, ein Überweisungsbeleg oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking. Eine Zuwendungsbestätigung ist für diese Spendenhöhe nicht zwingend erforderlich.Wenn Sie dennoch eine Zuwendungsbestätigung wünschen, stellen wir Ihnen diese selbstverständlich gerne aus und senden sie Ihnen zu.
Mit einer Zustiftung oder einer Berücksichtigung im Testament können Sie dauerhaft Gutes bewirken – sowohl in der Bildungsförderung als auch in Wachtendonk.
Wenn Sie es wünschen, kann Ihre Zuwendung auch vollständig einem bestimmten Förderbereich zugutekommen. Diese individuelle Festlegung erfolgt unabhängig von der sonst üblichen Verteilung der Stiftungsmittel.
Wir informieren Sie gerne unverbindlich über die verschiedenen Möglichkeiten.